EU-Diskussion zur Organisation der Trinkwasserversorgung
Neue Konzessions-Richtlinie in europäischer Abstimmung
Die österreichische Trinkwasserversorgung ist im Verantwortungsbereich unserer Gemeinden und Städte hervorragend organisiert - zum Wohl und zur höchsten Zufriedenheit unserer Bevölkerung.
Im Binnenmarktausschuss des europäischen Parlaments wurde am 24. Jänner 2013 über den Entwurf der geplanten Konzessions-Richtlinie mit deutlicher Mehrheit abgestimmt. Derzeit finden Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission im sogenannten Trilogeverfahren statt um eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung zu erzielen.
Mit dem in Diskussion stehenden Richtlinienentwurf sollen neue Standards für öffentliche Vergabeverfahren geschaffen werden, die auch die Trinkwasserversorgung betreffen: Im Falle einer beabsichtigten Vergabe durch die öffentliche Hand, wären diese Leistungen in Zukunft europaweit auszuschreiben. Es geht hier nicht um denZugriff auf unsere Wasserressourcen, dafür ist in der EU Einstimmigkeit vorgesehen. Diese Entscheidungen liegen damit alleine in Österreich. In der zukünftigen Konzessions-Richtlinie hingegen geht es um die Organisation der Trinkwasserversorgung.
Österreich droht keine Wasserprivatisierung, wie in der Öffentlichkeit oft irrtümlich dargestellt. Im Richtlinienentwurf wird sogar explizit erwähnt, dass die Entscheidung, welche Dienstleistungen privatisiert werden, weiterhin den nationalen Behörden obliegt.Trotzdem spricht vieles gegen den aktuellen Entwurf der Konzessions-Richtlinie.Österreich hat daher seit Beginn der Verhandlungen des Richtlinienentwurfes durchgehend eine kritisch ablehnende Haltung eingenommen:
Der vorliegende Entwurf zwingt die Mitgliedsländer zwar nicht, bestimmte Dienstleistungen zu privatisieren oder diese an bestimmte Konzessionäre zu vergeben, jedoch gibt es geänderte Rahmenbedingen: Beabsichtigt eine Gemeinde oder eine Stadt die Trinkwasserversorgung an Dritte zu übertragen, so wäre dies zukünftig kaum ohne europaweite Ausschreibung möglich. Diese Verpflichtung zur Ausschreibung käme auch in vielen Fällen bei einer Übertragung der Wasserversorgung an unter öffentlicher Kontrolle stehende Unternehmungen zum Tragen, da die Ausnahmen derzeit sehr unklar und restriktiv definiert sind. Die komplizierten Regelungen des aktuellen Entwurfes schüren daher bei vielen Bürgerinnen und Bürgern Sorgen vor einer Privatisierung der Trinkwasserversorgung durch die "Hintertür" und könnten zudem für Gemeinden eine große Herausforderung darstellen.
Die Versorgung mit Trinkwasser als ein ganz zentrales Element der Daseinsvorsorge bei unseren Gemeinden und Städten muss in öffentlicher Hand und unter öffentlicher Kontrolle bleiben. Dies ist auch im Regierungsprogramm verankert.
Die Bundesregierung hat daher beschlossen, der Entschließung des Nationalrates vom 30. Jänner 2013 nachzukommen, dem Nationalrat möglichst rasch den Entwurf einer verfassungsrechtlichen Regelung vorzulegen, mit der die Republik Österreich ihre Kontrolle über die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser weiterhin sicherstellt und Wasserversorgung als Ziel der Öffentlichen Hand verankert.